Zur Abrechnung eines Projektes sind die nachstehenden Formulare zu verwenden.

 

Bei Fragen während des Bearbeitens des Zahlungsantrages stehen Ihnen die Mitarbeiter der LAG-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung 

Formulare zum Zahlungsantrag 2023 – 2027 (zum Download):

Für alle Zahlungsanträge (Projektabrechnungen): 

     Bei dem Rechnungsblatt handelt es sich um eine Excel-Datei, in welcher die einzelnen Rechnungen des Projektes einzutragen sind.

Nur für private (nicht kommunale Projektträger):

Nur für öffentliche, kommunale Projektträger:
Das Landestariftreuegesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert
von 20.000 Euro
nur an solche Unternehmen zu vergeben, 
die bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.

Nur für die Schlussabrechnung (für Zwischenabrufe nicht erforderlich):