Als zweiter Schritt im Verfahren ist der Projektantrag zu erstellen.
Der Projektantrag ist zur Einreichung des Vorhabens bei der Bewilligungsstelle erforderlich.
Er kann nach erfolgter Zustimmung der LAG-Versammlung und ausreichender Mittelausstattung gestellt werden.
Der Projektantrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Anlagen bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen.
Bei Fragen zur Bearbeitung des Projektantrages stehen Ihnen die Mitarbeiter der LAG-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.