Als zweiter Schritt im Verfahren ist der Projektantrag zu erstellen.

Der Projektantrag ist zur Einreichung des Vorhabens bei der Bewilligungsstelle erforderlich.
Er kann nach erfolgter Zustimmung der LAG-Versammlung und ausreichender Mittelausstattung gestellt werden.
Der Projektantrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Anlagen bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen.

Bei Fragen zur Bearbeitung des Projektantrages stehen Ihnen die Mitarbeiter der LAG-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Formulare zum Projektantrag 2023 – 2027 (zum Download):

Nur für Kooperationsvorhaben (mehrerer LEADER-Aktionsgruppen), Maßnahme 19.3 (Stand:19.03.2024):

Nur für private (nicht kommunale) Projektvorhaben:

Der Vordruck zur Dokumentation von Vergleichsangeboten (für private Projektträger) muss zwingend zur späteren
Projektabrechnung verwendet werden. Dafür ist folgendes zu beachten:

Merkblatt zur Einholung von Vergleichsangeboten durch nicht-öffentliche Auftraggeber

 

Es wird empfohlen, diesen Vordruck bereits zur Dokumentation beim Projektantrag zu verwenden
 (Hierzu nur den oberen Bereich, vor der Auftragsvergabe,  ausfüllen).
Dadurch hat man für dieses Formular schon eine gewisse Vorarbeit geleistet, eine einheitliche Übersicht und bei der späteren Projektabrechnung wird dann auf dem selben Blatt nur noch der untere Bereich (der Auftragsvergabe) nachgetragen.

 

Vordruck zur Dokumentation über die Einholung von Vergleichsangeboten (Markterkundung) bei privaten Zahlungsempfängern

Formulare zum Projektantrag 2014 – 2020 (Für die Übergangszeit – zum Download):