FLLE 2.0 – Informationen zur GAK-Förderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz stellt seit 2017 im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE jährlich neue FLLE-Mittel zur GAK-Förderung bereit.
Damit werden die Strategien der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) gefördert, die Lebensbedingungen im ländlichen Raum bedarfsgerecht zu unterstützen.
Im Rahmen der GAK-Aufrufe können gefördert werden:
GAK 8.0 – “Kleinstunternehmen der Grundversorgung”
GAK 9.0 – “Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen”
Unterschied zur LEADER-Förderung in aller Kürze:
Die Mittel belasten nicht das Plafond der LAG Erbeskopf, sind nicht an deren Förderaufrufe gebunden und haben andere Auswahlkriterien
Weitere Informationen zur GAK-Förderung:
Grundsätzlich ist für die Bewerbung um eine GAK-Förderung das vorhandene Formular Projektsteckbrief (später Projektantrag) zu nutzen, auch die Anlagen sind in gleicher Weise zu erbringen. Es gibt allerdings andere Auswahlkriterien für die GAK-Förderung:
Herr Staatssekretär Becht hat mit Schreiben vom 26.05.2017 den Landkreistag über die das neue Förderangebot FLLE 2.0 informiert und darauf hingewiesen, dass die Kreisverwaltungen den Bedarf der Grundversorgung bestätigen sollen. Dafür ist folgendes Formular zu verwenden:
Der 6. Förderaufruf im GAK-Ansatz wurde im Dezember 2022 um ein halbes Jahr verlängert.
Dazu folgende Informationen: