FLLE 2.0 – Informationen zur GAK-Förderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz stellt seit 2017 im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE jährlich neue FLLE-Mittel zur GAK-Förderung bereit.
Damit werden die Strategien der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) gefördert, die Lebensbedingungen im ländlichen Raum bedarfsgerecht zu unterstützen.
Zur GAK-Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Stand: November 2020 (enthält gute “Best-Practice Beispiele”)
Im Rahmen der GAK-Aufrufe erfolgt die Einordnung des Vorhabens in einem der folgenden Bereiche:
– Entwicklung und _Stärkung der “Innenstädte der Zukunft” im ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz
– “Kleinstunternehmen der Grundversorgung”
– “Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen”
Unterschied zur LEADER-Förderung in aller Kürze:
Die Mittel belasten nicht das Plafond der LAG Erbeskopf, sind nicht an deren Förderaufrufe gebunden und haben andere Auswahlkriterien.
Eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme: Die jeweilige Kreisverwaltung muss den Bedarf der Grundversorgung bestätigen sollen. Dafür ist folgendes Formular zu verwenden:
Weitere Informationen zur GAK-Förderung:
Grundsätzlich ist für die Bewerbung um eine GAK-Förderung das vorhandene Formular Projektsteckbrief (später Projektantrag) zu nutzen, auch die Anlagen sind in gleicher Weise zu erbringen. Es gibt allerdings andere Auswahlkriterien für die GAK-Förderung:
Frau Ministerin Daniela Schmitt hat mit Schreiben vom 15.02.2024 die 21 rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen über diese ergänzte Fördermöglichkeit im Rahmen der Intervention DEB-EL-0703 LEADER des GAP-Strategieplans informiert und den 2. Förderaufruf gestartet. Dafür stehen 10 Millionen Euro an Fördermitteln für alle rheinland-pfälzischen LAG´en bis zum Ende der Förderperiode zur Verfügung.
Der 2. Förderaufruf im GAK-Ansatz gilt bis zum Ende der Förderperiode: