FLLE 2.0 – Allgemeine Informationen zur GAK-Förderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz stellt seit 2017 im Rahmen des Entwicklungs-programms EULLE jährlich neue FLLE-Mittel zur GAK-Förderung bereit. Damit werden die Strategien der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) gefördert, die Lebensbedingungen im ländlichen Raum bedarfsgerecht zu unterstützen.
Frau Ministerin Daniela Schmitt hat mit Schreiben vom 15.02.2024 die 21 rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen über diese ergänzte Fördermöglichkeit im Rahmen der Intervention DEB-EL-0703 LEADER des GAP-Strategieplans informiert und den 2. Förderaufruf gestartet. Dafür stehen 10 Millionen Euro an Fördermitteln für alle rheinland-pfälzischen LAG´en bis zum Ende der Förderperiode zur Verfügung.
Das Gesamtbudget des Förderaufrufs FLLE 2.0 in Höhe von 10 Mio. Euro war durch vorliegende Förderanträge bereits im Februar 2025 vollständig gebunden. Es können somit in diesem Förderangebot keine Bewilligungen mehr in Aussicht gestellt werden.
Zur GAK-Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Stand: November 2020 (enthält gute „Best-Practice Beispiele“)
Im Rahmen der GAK-Aufrufe erfolgt die Einordnung des Vorhabens in einem der folgenden Bereiche:
– Entwicklung und _Stärkung der „Innenstädte der Zukunft“ im ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz
– „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“
– „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“
Unterschied zur LEADER-Förderung in aller Kürze:
Die Mittel belasten nicht das Plafond der LAG Erbeskopf, sind nicht an deren Förderaufrufe gebunden und haben andere Auswahlkriterien.
Eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme: Die jeweilige Kreisverwaltung muss den Bedarf der Grundversorgung bestätigen sollen. Dafür ist folgendes Formular zu verwenden:
Weitere Informationen zur GAK-Förderung:
Grundsätzlich ist für die Bewerbung um eine GAK-Förderung das vorhandene Formular Projektsteckbrief (später Projektantrag) zu nutzen, auch die Anlagen sind in gleicher Weise zu erbringen. Es gibt allerdings andere Auswahlkriterien für die GAK-Förderung.
Frau Ministerin Daniela Schmitt hat mit Schreiben vom 15.02.2024 die 21 rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen über diese ergänzte Fördermöglichkeit im Rahmen der Intervention DEB-EL-0703 LEADER des GAP-Strategieplans informiert und den 2. Förderaufruf gestartet. Dafür stehen 10 Millionen Euro an Fördermitteln für alle rheinland-pfälzischen LAG´en bis zum Ende der Förderperiode zur Verfügung.
Der 2. Förderaufruf im GAK-Ansatz gilt bis zum Ende der Förderperiode 2023-2027 oder bis zur Ausschöpfung der vorhanden Mittel.
