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Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz stellt im Rahmen hat im Rahmen der Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 – 2027 Landesmittel für ehrenamtliche Bürgerprojekte bereit.

Im Gegensatz zur Förderung im LEADER-Ansatz wird hier für kleinere Ehrenamtliche Bürgerprojekte (bis max. 3.000,00 €) eine vereinfachte Abwicklung angeboten. Nachstehend finden sich weitere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit, die bewusst einfach und wenig bürokratisch gestaltet wurde.

Alle wichtigen Informationen zu dieser Fördermöglichkeit finden sich in den

 

Regelungen der LAG Erbeskopf zu ehrenamtlichen Bürgerprojekten 

Vorgehensweise zum Ablauf:

 1.   Eine Anfrage zu einer Projektidee kann fortlaufend (unabhängig von Aufrufen) an die LAG Erbeskopf
       gestellt werden, über das Formular
Bewerbung zur Förderung eines ehrenamtlichen Bürgerprojektes“.
                                                                       zum Formular “Projektbewerbung” (als unveränderliche PDF-Datei)
                                                                       zum Formular “Projektbewerbung” (als beschreibbare Word-Datei)

2.   Die Vor-Bewertung des Vorhabens wird von der LAG-Geschäftsstelle vorgenommen, als Vorschlag für die LAG Mitglieder.
      Als Basis der Bewertung dienen die “Auswahlkriterien für ehrenamtliche Bürgerprojekte”.

3.   Beschluss durch die LAG-Versammlung im Rahmen einer LAG-Sitzung oder eines Umlaufbeschlusses
    Bei Zustimmung und passender Mittelverfügbarkeit wird anschließend ein Zielvereinbarung abgeschlossen.

4.   Durchführung des ehrenamtlichen Bürgerprojektes durch den lokalen Akteur

5.   Projektabrechnung mit der LAG-Geschäftsstelle (bis spätestens 30.09. des Jahres, laut Zielvereinbarung).

6.   Auszahlung der Fördersumme durch die LAG-Geschäftsstelle

Ergänzende Informationen:

Wer kann sich für diese Förderung bewerben:

Nachfolgend werden mögliche Antragsteller entsprechend der LILE der LAG Erbeskopf exemplarisch aufgezeigt:

  • Vereine und Fördervereine, z.B.:

    Ø  Fördervereine der Feuerwehren

    Ø  Fördervereine der Schulen und Kindergärten

    Ø  Vereine zur Förderung der Dorfentwicklung (Verschönerungsvereine, etc.)

    Ø  Vereine zur Kulturförderung (Heimat-, Geschichts- und Kulturvereine etc.)

    Ø  Vereine zur Naturförderung (Gartenbauvereine, Imkervereine, Naturkundevereine, Naturschutzverbände)

    Ø  Vereine zur Tourismusförderung (Wandervereine, etc.)

     

  • Netzwerke und Initiativen, z.B.:

    Ø  Netzwerke und Initiativen in Bezug auf Ausbildung und Qualifizierung

    Ø  Netzwerke und Initiativen zur Integration und/oder Inklusion

    Ø  Netzwerke und Initiativen zum Klimaschutz

    Ø  Landfrauen

    Ø Landjugend

     

  • Interessensgemeinschaften, die ein Projektziel verfolgen
    Eine solche Interessensgemeinschaft muss mindestens eine namentliche Liste von 10 Personen aufweisen.

Von dieser Förderung generell ausgeschlossen sind:

  • Politische Parteien
  • Kommunale Körperschaften
  • wirtschaftliche Vereine (w.V.)
  • Betriebe
  • Einzelpersonen