Allgemeine Informationen zur Förderung “Regionalbudget”

Die LAG Erbeskopf bietet im Rahmen eines eigenen Regionalbudgets für Kleinprojekte bis 20.000 Euro Nettogesamtkosten die Möglichkeit einer Förderung.  Dazu wird jeweils ein Förderaufruf erfolgen. 

Beteiligen können sich Antragsteller unterschiedlicher Art mit ihren Ideen für die Entwicklung der Gemeinden im ländlichen Raum.

Beim „Regionalbudget“ handelt es sich um eine Maßnahme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Zum Einsatz kommen Bundesmittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der am LAG-Gebiet beteiligten Kommunen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist Empfänger der Gelder von Bund und Kommunen und leitet diese an die Träger der Kleinprojekte (Letztempfänger) weiter.

Derzeit gibt es den 1. Förderaufruf der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für Regionalbudget, welcher ab dem 21.03.2024 startet.
Einreichungsschluss für Projektideen ist der 30.04.2024,
die Auswahlsitzung findet am 14.05.2024 statt.

zum 1. Förderaufruf Regionalbudget

Zur Information: Formulare zum späteren Vertrag (nach Zustimmung der LAG) zwischen Letztempfänger und der LAG Erbeskopf:

Vertrag zwischen der LAG Erbeskopf und dem Letztempfänger

Sanktionsvertrag für Fördermaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz 

Häufig gestellte Fragen zum Regionalbudget:

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Zuwendung zu den förderfähigen Ausgaben
  • Projektgesamtausgaben: maximal 20.000 € (Umsatzsteuer nicht förderfähig)
  • Höhe des Zuschusses ergibt sich aus Auswahlkriterien und Zuwendungssätzen in der LILE
  • Der Zuwendungssatz richtet sich nach den Regelungen in der Entwicklungsstrategie der LAG Erbeskopf
  • Der maximale Zuwendungssatz beträgt 75 % in Abhängigkeit von Projektbewertung und Eigenschaft des Antragstellers
  • Die Zuwendung muss mindestens 2.000 € betragen
  • Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden
  • Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen
  • Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhalt und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenierleistungen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Projekte, die der Umsetzung der LILE (Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie) der LAG dienen und dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs I der GAK entsprechen
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Personalleistungen
  • unbare Eigenleistungen
  • unbare Sachleistungen
  • reine Ersatzbeschaffungen oder Sanierungen/Erhaltungsinvestitionen
  1. Veröffentlichung eines Förderaufrufes durch die LAG Erbeskopf
  2. Einreichung eines Antrags mittels eines standardisierten Formulars durch den Antragsteller
  3. Auswahl der Kleinstprojekte durch LAG auf Basis genehmigter Auswahlkriterien
  4. Abschluss eines Vertrages zwischen Letztempfänger und der LAG
  5. Durchführung des Kleinprojektes
  6. Einreichung eines Zahlungsantrages mit vereinfachtem Verwendungsnachweis bei der LAG
  7. Erstattung der Ausgaben des Antragstellers durch die LAG

Hinweis: die mit Stern gekennzeichneten Anlagen sind verpflichtend!

  • Beschreibung des Kleinprojektes *
  • Finanzierungsplan und Kostenberechnung *
  • Nachweise zu weiteren Finanzierungsmitteln (sofern in Anspruch genommen)
  • Auszug aus Handels-/Genossenschafts-, Vereinsregister *
  • Geschäftsführer-/Vertretungsvollmacht (sofern nicht aus Registerauszug ersichtlich)
  • Satzung, Gesellschaftsvertrag
  • Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
  • Unternehmensbeschreibung (sofern „verbundenes Unternehmen“) (erforderlich bei Anwendung der De-minimis-Regelung)
  • Fachliche Stellungnahmen / behördliche Genehmigungen *
  • Bauskizzen / Entwurfszeichnungen / Lage- und Raumpläne / Grundbuchauszüge / Eigentumsnachweis
  • Dokumentation über die Einholung von Vergleichsangeboten (Markterkundung) *
  • Falls der Finanzierungsplan Leistungen Dritter oder eine anderweitige öffentliche Förderung enthält: Kopie Förderbescheide / Finanzielle Zusicherung Dritter
  • Gutachten (u. a. Wirtschaftlichkeitsgutachten) zum Kleinprojekt
  • Formular „De-minimis-Erklärung“ bei Kleinprojekten außerhalb der landwirtschaftlichen Primärerzeugung (z. B. Förderung regionaler Wertschöpfungsketten) nach Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
  • De-Minimis-Bescheinigungen der letzten drei Steuerjahre
  • Zusammenstellung Kostenvoranschläge, Kostenvergleich, Ausschreibungsunterlagen
  • Geschäftsplan für wirtschaftlich betriebene Einrichtungen
  • Finanzierungsbestätigung (Bankbestätigung) oder Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde *
  • Bestätigung der zuständigen Kreisverwaltung des Bedarfes für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe
  • Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden
  • Die Abrechnung der Zuwendung gegenüber der LAG muss bis zum 30. September des Jahres vorliegen und vollständig sein (Projektbericht, Rechnungs-/Zahlungsbelege)
  • Die LAG Erbeskopf behält sich Prüfungen der Projektumsetzung vor
  • Die Projekte sind für einen bestimmten – je nach Art des Projektes definierten – Zeitraum an den Zweck der Förderung gebunden und dürfen nicht anderweitig genutzt werden

Die Geschäftsstelle der LAG Erbeskopf unterstützt Sie gerne in allen Phasen der Projektentwicklung, -beantragung und -abrechnung 

Die Antragstellung an die LAG Erbeskopf muss mit folgendem Formular erfolgen: (folgt, sobald dieses vorliegt)

Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Förderwürdigkeit durch die LAG Erbeskopf angewandt: (Auswahlkriterien).

Die Bewertung der Projekte werden durch die Mitglieder der LAG-Versammlung vorgenommen.

Die Mindestpunkte für eine Grundförderung liegt bei 20 Punkte.
Für eine Premiumförderung müssen mindestens 35 Punkte erreicht werden.