ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die Entwicklung ländlicher Räume in der Europäischen Union.

Der GAP-Beitrag zu den Zielen der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums wird über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geleistet. Der Haushalt für den ELER für 2021–2027 beläuft sich auf 95,5 Mrd. Euro, darunter ein Zuschuss von 8,1 Mrd. Euro aus dem Aufbauinstrument Next Generation EU, mit dem die Folgen der COVID-19-Pandemie ausgeglichen werden sollen.

LEADER hat sich zu einer tragenden Säule der ELER-Förderung für den ländlichen Raum entwickelt.
Mit 14 % der Mittel des ELER ab 2023 liegt der Anteil in Deutschland weit über dem von der EU geforderten Mindestplafond von 5 %.


Die ELER-Finanzierung läuft über die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes der einzelnen EU-Länder. Sie werden aus dem Staatshaushalt kofinanziert und können auf nationaler oder regionaler Ebene umgesetzt werden. Die europäische Kommission genehmigt und überwacht die Programme zwar, Entscheidungen über die Projektauswahl und die Gewährung von Zahlungen werden jedoch auf der nationalen und regionalen Verwaltungsebene getroffen.

 

Jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums muss sich nach mindestens vier der sechs Prioritäten des ELER ausrichten:

  • Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und ländlichen Gebieten
  • Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nachhaltiger Forstwirtschaft,
  • Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
  • Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
  • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
  • Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Die sechs Prioritäten gliedern sich in mehrere Interventionsbereiche, die als Schwerpunktbereiche  bezeichnet werden. In den EPLR werden für jeden ausgewählten Schwerpunktbereich messbare Ziele festgelegt, die Maßnahmenfelder des jeweiligen Programms umrissen und die Höhe der bereitgestellten Fördermittel zum Erreichen der Ziele bestimmt.

Mehr Informationen zu den Schwerpunktbereichen